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   BGH, 07.01.1964 - 5 StR 549/63   

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https://dejure.org/1964,3461
BGH, 07.01.1964 - 5 StR 549/63 (https://dejure.org/1964,3461)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1964 - 5 StR 549/63 (https://dejure.org/1964,3461)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1964 - 5 StR 549/63 (https://dejure.org/1964,3461)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlesung und Verwertung einer Urkunde - Anforderungen an die Beweiswürdigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 07.01.1964 - 5 StR 549/63
    Das ist allgemein herrschende und auch richtige Auffassung (vgl. BGHSt 6, 141 und 209, 212; Schneidewin JR 1951, 481 ,483).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Der Senat hätte zwar Bedenken, der vom 5. Strafsenat in zwei unveröffentlichten Urteilen vertretenen Meinung zuzustimmen, daß nur in demselben Verfahren zu Beweiszwecken abgegebene Erklärungen (Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62) oder bloß "gegenüber einer mit einem Strafverfahren befaßten Behörde zu Beweiszwecken abgegebene schriftliche Äußerungen" (Urt. vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63) als schriftliche Erklärungen im Sinne des § 250 Satz 2 StPO anzusehen seien.
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Soweit ersichtlich, hat der 5. Strafsenat diese Rechtsauffassung bisher nicht aufgegeben;im Urteil vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63 - ist dies jedenfalls nicht ausdrücklich geschehen.
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Da hiernach eine wirksame Unterschrift des dritten Berufsrichters vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob der Vorsitzende richtig vorging, als er in entsprechender Anwendung des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO die Unterschrift A. s - der unterschreiben konnte , aber ohne die eigene Kommentierung nicht unterschreiben wollte - durch einen Verhinderungsvermerk ersetzte (so Müller/Sax, StPO 6. Aufl. § 275 Anm. 3; dagegen u.a. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 275 Anm. 4 c; BGH, Urteil vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63).
  • BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71

    Erfordernis einer Verlesung der als Beweismittel dienenden Urkunden - Fotokopien

    Auch wenn er damals in dem Verdacht gestanden haben mag, an den Straftaten beteiligt gewesen zu sein, handelt es sich bei seiner Aussage um eine schriftliche Äußerung, die zu Beweiszwecken gegenüber einer mit einem Strafverfahren befaßten Behörde abgegeben worden ist (BGH, Urteil vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63 -, mitgeteilt bei Kleinknecht, StPO 29. Aufl. § 251 Anm. 5 B).
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

    250 StPO verbietet nach seinem Sinnzusammenhang in Satz 2 die Verlesung nur solcher schriftlicher Erklärungen von Auskunftspersonen als Ersatz für deren Vernehmung, die gegenüber einer mit einem Strafverfahren befassten Behörde zu Beweiszwecken abgegeben worden sind (vgl. BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; BGH Urteile vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62 - und vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63 - Schwarz/Kleinknecht 25. Aufl. 250 StPO Anm. 3).
  • BGH, 23.01.1968 - 1 StR 599/67

    Führen einer Schußwaffe ohne Waffenschein - Anforderungen an die Unterzeichnung

    Dieser Fall wird von der Regelung des § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO gedeckt (BGH 5 StR 549/63 v. 7. Januar 1964).
  • BGH, 14.09.1971 - 5 StR 315/71

    Strafbarkeit wegen Straßenraubes, wegen unbefugter Benutzung eines Kraftfahrzeugs

    § 250 Satz 2 StPO stand darum ihrer Verlesung nicht entgegen (BGH 5 StR 549/63 vom 7.1.1964; BGHSt 20, 160, 161) [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65].
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